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Archiv-Artikel

„Die Kleinen hängt man …“

betr.: „CDU-Geldschieber muss zahlen. Urteil zur hessischen Spendenaffäre: Manfred Kanther ist der Untreue schuldig“, taz vom 28. 9. 07

da gibt es noch zwei dinge, quasi sauereien zu bemerken. zum einen ist es so, dass mit dem milderen strafmaß, geldstrafe statt freiheitsstrafe, der rechtsaußen kanther seine ministerrente behalten darf, was vorher nicht sicher war. das andere sind die relationen unseres rechtssystems. natürlich verkürzt und juristisch nicht ganz einwandfrei formuliert darf es aber doch wundern, dass die drei mecklenburger gärtner mit ihrer anti-npd-aktion bei einem streitwert von rund 200 euro eine strafe von 2.600 euro zahlen müssen, kanther und weyrauch bei einem streitwert von über 20.000.000 euro nur 99.000 euro strafe zahlen müssen. dass letzteres urteil mal wieder vorher ausgekartet wurde und dass mit der letztendlichen verurteilung so lange gewartet wurde, ist dann die dritte sauerei, denn dieses urteil ist den meisten zeitungen ja nicht einmal einen kommentar wert, was angesichts des damaligen medienhypes schon wundert und eben auch wieder nicht.

KARSTEN NEUMANN, Nürnberg

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