piwik no script img

Archiv-Artikel

Grenzen für Fristverträge

ERFURT epd ■ Arbeitgeber dürfen nach Ende einer Ausbildung einen anschließenden Arbeitsvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr als einmal zeitlich befristen. Eine mehrfache Befristung des Arbeitsvertrages ist in der Regel nur erlaubt, wenn sie mit neuen sachlichen Gründen gerechtfertig wird, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem gestern verkündeten Urteil. Damit gab das Gericht einer Bürokommunikationskauffrau recht, die mit ihrer Klage gegen den Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten wollte (Az. 7 AZR 795/06).