Kein Grundstück für Verdächtige

Die höchsten EU-Richter haben einem Terrorverdächtigen den Kauf eines Grundstücks in Berlin verboten. Wer als Unterstützer von al-Qaida auf der Terrorliste der EU stehe, dürfe keine Häuser oder Grundstücke erwerben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Da ein Grundstück eine wirtschaftliche Ressource sei, dürfe jemand von der Terrorliste keines erwerben. Der Käufer könne es nach der Eintragung im Grundbuch nämlich beleihen oder weiterverkaufen, erklärte der EuGH. Drei Käufer hatten ein bebautes Grundstück im Dezember 2000 für 2,375 Millionen Mark (rund 1,214 Millionen Euro) erworben. Nach Informationen der taz handelt es sich um das Gelände der Al-Nur-Moschee in Neukölln. Das zuständige Grundbuchamt weigerte sich aber, die Immobilie auf die Käufer umzuschreiben. Einer von ihnen stehe auf der EU-Terrorliste, argumentierte die Behörde. Die Verkäuferinnen klagten dagegen beim Kammergericht. Dieses schaltete den EuGH ein, um die Rechtslage zu klären. DPA, TAZ