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Archiv-Artikel

Geld vom Gasversorger

PREISE Erfolg für Verbraucherzentrale: Eon Hanse soll mehr als 75.000 Euro zurück zahlen

Einen Rückschlag im juristischen Streit um seine Gaspreise hat der Quickborner Versorger Eon Hanse erlitten. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche muss Eon Hanse mehr als 75.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg erstatten. Das teilte diese gestern mit. Dabei gehe es um rund 50.000 Kunden, die seit Jahren ihre Gasrechnung unter Vorbehalt begleichen, weil sie die darin verlangten Preise für zu hoch halten.

Die Verbraucherzentrale hatte für zunächst 55 Kunden auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge geklagt und gewann nun in erster Instanz. Das Geld sollen nach Abzug der Kosten die Kunden erhalten. „Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher“, sagte Geschäftsführer Günter Hörmann. Man prüfe Rechtsmittel gegen das nicht rechtskräftige Urteil, teilte ein Eon-Sprecher mit.

Damit ist allerdings noch nicht geklärt, ob das Unternehmen seinen Kunden tatsächlich überhöhte Preise abverlangt hat. Bislang haben Gerichte die Preisklausel in den Verträgen für zu unbestimmt und damit unwirksam erklärt. Die Musterklage der Hamburger Verbraucherschützer gegen die Gaspreise von 2005 ist nach wie vor nicht entschieden und liegt in zweiter Instanz beim Hanseatischen Oberlandesgericht.  (dpa/taz)