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Archiv-Artikel

Schlagabtausch im Sozialamt

Ein Kurde wurde verurteilt, weil ein Sachbearbeiter des Sozialamts behauptet, von ihm angegriffen worden zu sein

Von cja

360 Euro wegen versuchter Körperverletzung an einem Sachbearbeiter des Sozialamts Huchting muss der Kurde Zeki G. zahlen. Im September 2004 habe G. aus Verärgerung über die schleppende Bearbeitung seines Antrages auf Bereitstellung eines neuen Herdes für seine Familie versucht, den Sachbearbeiter Gu. mit einem Locher zu schlagen, urteilte das Landgericht Bremen in der vergangenen Woche. Der bei der Auseinandersetzung verletzte Kurde beharrt indes auf einer anderen Version der Geschichte: Er sei von zwei Mitarbeitern des Sozialamts verprügelt worden, nachdem er mehrfach unangemeldet in deren Büro gelaufen sei.

Im Juni 2004 beantragte G. beim Sozialamt Huchting einen neuen Herd für sich und seine Familie. Der alte war kaputt. Das Amt stellte die Entscheidung zurück – angeblich wegen eines juristischen Problems: Zwar hatte G. als anerkannter Asylbewerber in Bremen Anspruch auf Sozialleistungen, seine Familie, deren Asylverfahren noch lief, durfte jedoch vorerst nur in Niedersachsen Leistungen in Anspruch nehmen. Da G. den Herd aber für die ganze, faktisch in Bremen lebende, Familie beantragte, prüfte das Amt den Fall monatelang.

„Wir konnten monatelang nicht kochen – und am Telefon habe ich nie jemanden im Sozialamt erreicht,“ sagt G. Er macht sich auf den Weg zum Amt, wird aber von dem Sachbearbeiter immer wieder auf den Flur geschickt. Beim dritten Versuch, so sagt er, habe ihn jemand von hinten umklammert, der Sachbearbeiter habe ihn mit einem Hocker niedergeschlagen, schließlich sei er am Boden festgehalten und gewürgt worden.

Der Sachbearbeiter Gu. sagte vor Gericht aus, er habe G. mehrfach aufgefordert, in der Wartezone Platz zu nehmen. „Beim dritten Mal hat der sich einen Locher von meinem Schreibtisch gegriffen und wollte mich damit schlagen. Es kam zu einer Rangelei, und nur mit Hilfe eines hinzugerufenen Kollegen konnte ich ihn überwältigen und auf dem Boden festhalten, bis die Polizei kam.“ Auch an die hat G. keine guten Erinnerung: „Die Polizei hat mich überhaupt nicht gefragt, was passiert ist, sondern nur gesagt: Dich schieben wir jetzt ab!“

Ein Arzt schrieb G. für mehrere Wochen arbeitsunfähig und attestierte ihm Verletzungen an Kopf, Gesicht, Hals und Rücken. G. befindet sich seitdem in psychologischer Behandlung. cja