Ein Kreuz, diese Wahl

ANLEITUNG Hamburg kürt eine neue Bürgerschaft. Seit der Reform des Wahlsystems im Jahre 2009 wissen aber viele nicht so recht, wie das geht. Was es auf sich hat mit den Landes- und Wahlkreislisten, Kumulieren und Panaschieren

Zehn Kreuze können die Hamburger am Sonntag in der Wahlkabine setzen und dabei munter vor sich hin kumulieren oder panaschieren. Nur resignieren sollten die Wahlwilligen vor den bunten Landes- und Wahlkreislisten nicht. So schwierig ist es gar nicht! Eine Anleitung – nicht nur für Erstwähler.

Das Wichtigste: Mehr als fünf Kreuze pro Zettel sind verboten. Dann gilt die Stimme als ungültig. Auch Smileys, Schimpfwörter und Unterschriften kommen nicht gut an. Im Wahllokal erhalten die Wähler zwei Stimmzettelhefte – ein gelbes für die Landesliste und ein rotes für die Wahlkreisliste.

Die Stimmen der Landeslisten entscheiden nach der Auszählung über den Wahlsieger und die Sitzverteilung in der Bürgerschaft. Allerdings werden nur 50 der insgesamt 121 Abgeordneten über die Landeslisten gewählt. Auf den Stimmzetteln stehen die Parteien mit ihren Kandidaten – in ganz Hamburg dieselben. Die Wähler können ihre fünf Stimmen entweder aufteilen, das nennt sich „panaschieren“, oder alle fünf Kreuze in die Felder hinter einen Kandidaten oder eine Partei setzen. Das nennt sich „kumulieren“. Die Stimmen können Wahlberechtigte sogar zwischen den Parteien aufteilen. So könnte ein Wähler zwei Kreuze bei einem CDU-Kandidaten setzen und die restlichen Kreuze der Landesliste der Grünen vermachen. Auch weniger als fünf Stimmen werden gezählt.

Ebenfalls fünf Stimmen gibt es auf dem roten Zettel für den eigenen Wahlkreis. Die Wähler können durch diese zweite Liste gezielt über die Abgeordneten für die Bürgerschaft abstimmen. Die Gewählten mit den meisten Stimmen kommen per Direktmandat ins Parlament. In 17 Wahlkreisen stellen die Parteien ihre Kandidaten auf. Auch Einzelbewerber ohne Partei können antreten. Insgesamt 71 der 121 Bürgerschaftssitze werden durch diese Stimmen vergeben.

In diesem Jahr dürfen zum ersten Mal auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Das beschloss die Bürgerschaft schon im Februar 2013 per Zweidrittelmehrheit. Nur die CDU stimmte geschlossen gegen die Reform. Bei dieser Wahl gibt es deshalb 25.000 zusätzliche Erstwähler. Insgesamt sind 1,3 Millionen Hamburger wahlberechtigt.

Die Wahllokale sind am Sonntag von acht bis 18 Uhr geöffnet – auch bei Sonnenschein oder Nieselregen. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch mit dem Personalausweis ins Wahllokal gehen. Dann beginnt das große Zählen. Mit dem vorläufigen Ergebnis rechnet der Landeswahlleiter noch am Sonntag um 23 Uhr.  REA