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Archiv-Artikel

Eine neue Karte für Europa

KRANKENVERSICHERUNG Die European Health Insurance Card ersetzt den alten Auslandskrankenschein E 111. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, ist aber nach wie vor von Vorteil

Versicherte sollten darauf achten, dass sie Leistungen im staatlichen Gesundheitssystem beziehen und nicht als Privatpatienten behandelt werden. Sonst können sie auf den Kosten sitzen bleiben. Denn die Wiedererstattung in Deutschland gestaltet sich dann relativ schwierig

Ob ein Beinbruch in Barcelona oder Magenprobleme im Herbsturlaub: Wenn die Urlaubsfreude im europäischen Ausland durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung getrübt wird, kann der Gang zum Arzt oder ins Krankenhaus unvermeidbar werden. In diesen Fällen können Versicherte auf ihre Europäische Krankenversicherungskarte, auch EHIC (European Health Insurance Card) genannt, zurückgreifen.

Diese ist in Deutschland auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte angebracht. Wer gesetzlich versichert ist, erhält die Karte zumeist automatisch bei der Erneuerung der alten Chipkarte. Ansonsten kann sie kostenfrei bei der Krankenkasse beantragt werden. Die EHIC ersetzt den alten Auslandskrankenschein E 111, der als Versicherungsschutz für Touristen bei Urlaubs- und Kurzaufenthalten diente. „Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für Notfälle gedacht. Zum Beispiel, wenn man sich im Skiurlaub ein Bein bricht“, erklärt Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Denn die Karte gilt nur bei unmittelbar erforderlichen medizinischen Behandlungen während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Mit der Karte haben Versicherte bei Unfällen und akuten Erkrankungen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

Allerdings sind zwei Aspekte zu beachten: Zum einen gilt die Karte nur für Versorgungsleistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssektors des jeweiligen Landes. Leistungen privater medizinischer Dienstleister fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

„Versicherte sollten darauf achten, dass sie Leistungen im staatlichen Gesundheitssystem beziehen und nicht als Privatpatienten behandelt werden. Sonst können sie auf den Kosten sitzen bleiben. Denn die Wiedererstattung in Deutschland gestaltet sich dann relativ schwierig“, so Kortmann. Damit sich Versicherte im Notfall nicht auch noch um Sprachprobleme kümmern müssen, wenn sie auf ihren Status als Patient des öffentlichen Gesundheitssystems hinweisen, hat das EVZ eine Übersetzungshilfe erstellt.

Die Broschüre, die auf der Website des EVZ zu finden ist oder dort per Post angefordert werden kann, enthält die Formulierung „Ich möchte eine Behandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems“ in allen Sprachen der Länder, in denen die EHIC gültig ist.

Zum zweiten besitzen die staatlichen Gesundheitssysteme der jeweiligen Länder eigene Abrechnungsarten und unterschiedliche Modelle der Selbstbeteiligung. So ist in manchen Ländern die Behandlung kostenlos.

In anderen Ländern dagegen müssen die Versicherten die Behandlungskosten erst einmal ganz oder anteilig übernehmen und können später deren Rückerstattung beantragen. „In Skandinavien oder Spanien funktioniert der Einsatz der Karte gut“, führt Kortmann als Beispiele an. Damit keine Probleme bei der Kostenerstattung auftreten, rät sie allen Reisenden: „Wir empfehlen, immer eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.“ HEIDE REINHÄCKEL