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Archiv-Artikel

STERBEHILFE ITALIEN Freispruch für Arzt

In Italien hat ein Arzt, der das Beatmungsgerät eines Patienten auf dessen Wunsch abgestellt hatte, laut Gerichtsurteil seine Pflicht erfüllt. Die Ablehnung therapeutischer Maßnahmen gehöre zu den unveräußerlichen Rechten eines Menschen, heißt es in der jetzt veröffentlichten Begründung für den Freispruch des Mediziners. (epd)