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Archiv-Artikel

Enten-Überschuss bleibt in Lüdersburg vorerst verboten

GEWÄSSERSCHUTZ Gericht bestätigt Verbot des Aussetzens Tausender Enten im privaten Jagdgatter

Das Aussetzen von Enten in einem privaten Jagdgehege im Landkreis Lüneburg soll ein Ende haben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat ein entsprechendes Verbot des Kreises bestätigt, teilte gestern ein Sprecher mit.

Die Betreiber hatten bisher rund um das Jagdgatter jedes Frühjahr 2.000 bis 4.000 Enten ausgesetzt, die im Herbst von der zahlungskräftigen Kundschaft geschossen wurden. Wasserproben des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasser, Küsten und Naturschutz hatten im vergangenen Jahr ergeben, dass die Wasserqualität der Ententeiche der ungeklärter häuslicher Abwässern gleicht.

Darum untersagte der Landkreis das Aussetzen der Enten. Die Verwaltungsrichter lehnten einen Eilantrag der Jagdgatterbetreiber gegen dieses Verbot ab. Das Aussetzen der Enten in derart großer Zahl habe die Teiche und einen angrenzenden Graben so stark verunreinigt, dass der Naturhaushalt erheblich gestört sei. Die Teiche drohten im Sommer erneut „umzukippen“, so die Richter. Andere Tiere könnten dort nicht mehr überleben. Daher sei das das Aussetzen und das Füttern der Enten zu Recht mit sofortiger Wirkung verboten worden.

Die Betreiber müssen nun ein fachgutachterliches Konzept zur Sanierung der Teiche vorlegen. Die Richter schoben der Entenjagd keinen endgültigen Riegel vor: Nach der Sanierung darf im für die Teiche verträglichen Maße wieder gejagt werden. Der Anwalt der Betreiber kündigte an, wahrscheinlich Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht einzulegen.  (taz/dpa)