: Alexei Nawalny muss wieder hinter Gitter
RUSSLAND Kremlkritiker zu 15 Tagen Haft wegen Verstoßes gegen Demonstrationsrecht verurteilt
MOSKAU taz | Kremlkritiker Alexei Nawalny muss erneut ins Gefängnis. Ein Moskauer Gericht verurteilte den Oppositionellen am späten Donnerstagabend zu 15 Tagen Haft. Anlass ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Am Wochenende hatte Nawalny in der Moskauer Metro Zettel verteilt, auf denen zum „Frühlingsmarsch gegen die Krise“ am 1. März aufgerufen wurde.
Noch im Gerichtssaal legten ihm nach einem Schnellverfahren Polizisten Handschellen an und führten ihn ab. „Wiederholter Verstoß gegen die Demonstrationsgesetzgebung“ wird dem Kremlkritiker zur Last gelegt. Er hätte zu einer noch nicht genehmigten Demonstration aufgerufen und gleichzeitig gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Da sich mehrere Oppositionelle an der Aktion beteiligten, hätte auch das Verteilen angemeldet werden müssen. Am Donnerstag tauchten Ordnungshüter ohne Vorankündigung in den Räumlichkeiten der von Nawalny gegründeten Stiftung „Kampf gegen Korruption“ auf, setzten ihn fest und überstellten ihn dem Gericht.
Beobachter vermuten, der Kremlkritiker soll von der Teilnahme am Protestmarsch am 1. März abgehalten werden. Die Opposition wollte im Zentrum demonstrieren, die Behörden ließen dies jedoch nicht zu. Jetzt findet die Aktion im Moskauer Vorort Marino statt. Rein zufällig ist das der Stadtteil, in dem Nawalny seit 17 Jahren zu Hause ist.
Erst am Dienstag hatte ein Moskauer Gericht das Urteil gegen Nawalny und seinen Bruder Oleg im Fall Yves Rocher bestätigt. Wegen vermeintlichen Betrugs waren beide Ende Dezember zu dreieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Bruder Oleg sitzt bereits ein, Alexei erhielt eine Bewährungsstrafe. In einem weiteren, nicht bewiesenen Betrugsfall, der als Kasus „Kirowles“ figuriert, erhielt der Putin-Gegner im Juli 2013 bereits eine fünfjährige Strafe, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nawalnys Verteidigung fürchtet unterdessen, dass nach der Verhängung der 15-tägigen Haft die Justiz nun auch eine Aufhebung der Bewährung in Betracht ziehen könnte. KLAUS-HELGE DONATH