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Archiv-Artikel

Finanzgericht für Sarrazin

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus hat Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) rechtlich gestärkt. Das gemeinsame Obergericht wies einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung des FDP-Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann gegen Sarrazin ab. Das Finanzgericht habe zur Begründung erklärt, der Senator habe keine andere Möglichkeit gehabt, unwahre Behauptungen über die Berliner Finanzverwaltung richtigzustellen, sagte Lehmann gestern. Das Gericht habe ausdrücklich die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen. In dem Streit geht es um Veröffentlichungen aus Steuerakten von Berliner Abgeordneten im Internet durch Sarrazin ohne deren Einverständnis. Die Finanzverwaltung lehnte eine Stellungnahme ab, bestätigte aber, dass eine Entscheidung ergangen sei. Lehmann sagte, er halte die Begründung des Gerichtes zu einseitig pro Sarrazin. DPA