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Archiv-Artikel

Castor-Gegner bleibt unerfasst

Von KNÖ

Der Castor-Gegner Dieter Metk darf vorläufig nicht erkennungsdienstlich behandelt werden. Diesen Wunsch der Polizei hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jetzt zurückgewiesen. Da der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz unanfechtbar ist, kann Metk in Ruhe das Hauptverfahren abwarten, wenn dieses überhaupt fortgeführt wird.

Metk ist im Beirat der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und war lange deren Sprecher. Die Polizei wollte ihn fotografieren und seine körperlichen Merkmale erfassen, weil sie ihn einer Straftat bezichtigt: Am 9. Mai soll er bei einem Castor-Leertransports eine Sperre umfahren haben, so dass ein Polizist habe zur Seite springen müssen.

Weil Metk wiederholt aufgefallen sei, solle er vorbeugend erkennungsdienstlich behandelt werden. „Nach der summarischen Prüfung bestehen zumindest zurzeit Bedenken, ob die angeordnete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht“, stellte das Gericht fest. Die angeführten Verfahren gegen Metk bezögen sich auf Ereignisse singulärer Natur, von geringem Gewicht oder sie seien eingestellt worden. Einen hinreichenden Schluss auf künftige Verfehlungen ließen sie nicht zu. „Es ist ein schöner Erfolg“, kommentierte Metks Hamburger Anwältin Ulrike Donat den Beschluss. „Es gab bislang keine so klare Entscheidung.“

Eine erkennungsdienstliche Behandlung würde Metk in eine internationale Verdächtigendatei rutschen lassen. KNÖ