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Archiv-Artikel

DROGENDELIKTE/JAKARTA Todesstrafe bleibt

Das indonesische Verfassungsgericht hält die Todesstrafe für Drogenvergehen für verfassungsgemäß. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht gestern eine Klage von drei Australiern zurück, die wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt wurden. Das Recht auf Leben setze nicht das Strafgesetz außer Kraft, so die Richter. (ap)