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Archiv-Artikel

VERBOTEN

Guten Tag, meine Damen und Herren! Auch Kleinstparteien aus Deutschland können künftig mit Abgeordneten ins Europaparlament gelangen. Denn die bislang in Deutschland bei der Europawahl geltende Fünfprozenthürde existiert nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch die Sperrklausel für verfassungswidrig und nichtig, weil sie gegen irgendwelche Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. verboten begrüßt diese Entscheidung: Es gibt keinen Grund, dass in einem Parlament, das noch weniger zu melden hat als andere, nicht jede Knallcharge ihre eigene Fraktion bilden kann.