LESERINNENBRIEFE :
Das Manko der Parteiführung
■ betr.: „Rot-Grün ist der Wählerauftrag“, taz.nord vom 20. 2. 15
Die Selbstzufriedenheit der Grünen kann nicht überzeugen. Denn erstens zeigt sich in den absoluten Stimmen, die wirklich etwas über den eigenen Rückhalt innerhalb der Bevölkerung aussagen, eher ein Bild von Stagnation. Und zweitens bleibt das große Manko der Parteiführung, dass man sich weiterhin davor drückt, die Beschlüsse innerhalb der früheren schwarz-grünen Koalition inhaltlich aufzuarbeiten. Wo man elementarer Bestandteil zweier der anti-liberalsten Senate der Hamburger Nachkriegsgeschichte war. Weswegen vor den Verhandlungen mit der wirtschaftsliberalen SPD zumindest so etwas wie eine kritische Selbstreflexion der eigenen Glaubwürdigkeit stehen sollte! RASMUS PH. HELT, Hamburg
Da lacht doch der Staatsanwalt
■ betr.: „Niemand ist’s gewesen“, taz.nord vom 19. 2. 15
Schade, dass die Aufklärung dieses behördlichen Skandals jetzt zu scheitern droht, wenn es nur noch um die sachliche Frage geht, ob es in Ritterhude nun mit oder ohne Genehmigung zu der verheerenden Explosion gekommen ist. Da kann man sich den Schwarzen Peter schön wechselseitig zuschieben. Es ist deshalb daran zu erinnern, dass der wirklich strenge Geruch doch davon ausgeht, dass das Entsorgungsunternehmen zum Kreis derer gehörte, die sich jahrein-jahraus aktiv an der Verteilung weihnachtlicher Gaben an diese Genehmigungsbehörde beteiligt hat. Dass Akten zu diesem Komplex vernichtet wurden. Und dass in einem früheren Ermittlungsverfahren niemand auf die Idee gekommen ist, dies der Behörde anzukreiden. Nicht einmal im laufenden Verfahren scheint das ein Thema zu sein. Höchst merkwürdig… Die unerträgliche gutsherrliche Art, mit der der Leiter der Staatskanzelei zuletzt im Weser-Kurier Stellung genommen hat, hat mich wirklich wütend gemacht. In meiner Praxis als Mediator gehört ein unterentwickeltes Rechtsbewusstsein von Konfliktparteien zum Arbeitsalltag. Ich frage (mich), welchem Ladendieb oder Schwarzfahrer eine solche Einlassung helfen würde. Da lacht doch der Staatsanwalt, oder? JÖRG WERNER, Bremen