Mauritius ist nicht nur eine Insel

UNO Mit der Mauritius-Konvention soll mehr Transparenz für Investor-Staat-Schiedsverfahren geschaffen werden

BERLIN taz | Die Bundesregierung könnte laut Süddeutsche Zeitung am Mittwoch die Unterzeichnung der „Mauritius-Konvention“ im März beschließen. Der völkerrechtliche Vertrag regelt, dass die 2014 von der UNO beschlossenen Transparenzregeln für Investitions-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) auch für alte Investitionsschutzverträge gelten und nicht nur wie bisher für zukünftige wie Ceta oder TTIP. Die Bundesregierung wollte die Abstimmung im Kabinett am Montag nicht bestätigen.

Die von der UN-Kommission für internationales Handelsrecht Uncitral entwickelten Transparenzregeln verpflichten Staaten und Unternehmen seit vergangenem Jahr dazu, die Schiedsverfahren offiziell zu registrieren, die Verhandlungen öffentlich durchzuführen und die Urteile beziehungsweise Schiedssprüche frei zugänglich zu machen. Zudem muss zivilen Akteuren die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt werden.

Bisher galten diese Vereinbarungen nur für zukünftige Investitionsschutzabkommen, nicht aber für bestehende Verträge. Die Mauritius-Konvention würde das ändern. Hat bei einem Verfahren der angeklagte Staat die Konvention ratifiziert und gehört der Investor einem Staat an, der diese unterschrieben hat, gelten die Transparenzregeln.

Weltweit gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium 3.000 Investitionsschutzabkommen. Deutschland hat 130 solcher Abkommen abgeschlossen, 85 sehen die ISDS-Verfahren vor.

Wie viele Staaten sich der Konvention anschließen, wird sich erst im März zeigen. Dann treffen sich die unterstützenden Staaten in Mauritius, wo sie die Konvention in der Hauptstadt Port Louis ratifizieren wollen.

LEA DEUBER