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Archiv-Artikel

Zeuge Jehovas muss zahlen

KASSEL afp ■ Bei der Kostenerstattung für Krankentransporte kommt es allein auf medizinische Erwägungen und nicht auf Glaubensfragen an. In einem Urteil lehnte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Erstattung von 4.950 Euro für einen Hubschrauberflug ab, der notwendig wurde, weil ein Zeuge Jehovas sich nur ohne Bluttransfusionen in einem anderen Krankenhaus operieren lassen wollte. Deshalb ließ sich der Mann von Augsburg nach Fulda verlegen, wo die Operation an einer verletzten Hauptschlagader ohne Bluttransfusion erfolgreich durchgeführt wurde. Wer das Krankenhaus wechseln wolle, obwohl er die medizinisch notwendige Behandlung auch vor Ort erhalten könne, müsse für die Kosten der Verlegung selbst aufkommen, urteilten die Kasseler Richter. Daran ändere auch die Religionsfreiheit nichts. (Az.: B 1 KR 11/07 R).