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Archiv-Artikel

EU soll Recht der Fluggäste stärken

BERLIN afp ■ Fast drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Verordnung über Fluggastrechte haben Reisende nach wie vor Schwierigkeiten, Entschädigungen für ausgefallene Flüge zu erhalten. Darauf wiesen Juristen von Euro-Info gestern hin. Bei der Umsetzung der Verordnung hapere es immer noch, betonte Jutta Gurkmann, die sich in dem Verbraucherzentrum um Beschwerden aus Deutschland kümmert. So kläre die EU-Verordnung nicht ausreichend die Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden. Diese schöben sich oft die Beschwerden gegenseitig zu. Für die Reisenden sei es oft schwierig, die in der Verordnung für annullierte Flüge vorgesehene Entschädigung – je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro – zu bekommen