: In die Suppe gespuckt
WASSER I Am Elsensee soll ein Freibad entstehen. Doch er wird vom Regen verunreinigt
Es geht um den Kaulsdorfer Elsensee, ein 130.000-Quadratmeter-Gewässer mit dicht bewachsenem Uferrand und seltenen Vögeln, die im Schilf brüten. Zu DDR-Zeiten wurde hier Kies abgebaut. Um die Jahrtausendwende kauften Gesine Eilrich und ihr Mann den See. Sie wollen eine Wasserski-Anlage errichten, außerdem ein Freibad mit Saunalandschaft. Die örtlichen Politiker freuten sich zunächst, denn es gibt in dieser Gegend keine öffentliche Badestelle.
Doch bald spürten die Investoren Gegenwind, zuletzt wurde ihnen die Genehmigung mit dem Hinweis verwehrt, der Elsensee weise keine Badewasserqualität auf. Er wird von Regenwasser verunreinigt, das über den Rohrpfuhlgraben zufließt.
Dieser Umstand bewog Gesine Eilrich, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, wo sie das Land Berlin verklagte: Es solle unterlassen, Regenwasser in ihren See einzuleiten. Man würde dies ja gar nicht tun, verteidigte sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und wies bauernschlau darauf hin, dass das Wasser lediglich bei Starkregen „überlaufen“ würde.
Vor Gericht wunderte sich der Vorsitzende Michael Richter über die bemängelte Wasserqualität, der See befände sich in einer Trinkwasserschutzzone. „Und wieso kann dann in diesen See Schmutzwasser ‚gelangen‘?“
„Die Einleitstelle befindet sich außerhalb der Schutzzone“, erklärte ein Rechtsvertreter der Senatsverwaltung. An dieser Stelle lief die Verhandlung erst wenige Minuten. Doch schon jetzt wurden die Richter erstaunlich deutlich: „Was soll denn das? Ist das hier ein Tollhaus“, fragten sie in Richtung Senatsverwaltung. „Sie spucken ihr ins Wasser und halten ihr dann vor, dass ihr Wasser nicht sauber ist?“ Nun lenkte der Rechtsvertreter ein: Man habe ja ein Grundstück am Elsensee gekauft. Dort wolle man eine Filteranlage errichten, „in wenigen Jahren“ sei das Problem behoben. „Aber sie planen das seit 2008!“, ruft eine Richterin.
Jetzt wagt sich auch Gabriele Schulze von der Wasserbehörde aus der Deckung. Man habe bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt und sei nun bei der Bauplanung. „Sie sollten in Verbindung bleiben“, rät der Richter der Klägerin. „Lassen Sie uns zusammensetzen“, bietet der Rechtsvertreter an. Der Richter reicht einen Kalender, am 18. März wird konferiert. UTA EISENHARDT