KIRCHENAUSTRITTSGEBÜHR : Kölner beschwert sich
Die seit 2006 in NRW fällige Gebühr für Kirchenaustritte könnte das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Ein Kölner legte gegen die Verwaltungsgebühr von 30 Euro Beschwerde ein, teilte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten gestern mit. Karlsruhe konnte deren Eingang noch nicht bestätigen. (ap)