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Archiv-Artikel

Gewonnen in der ersten Instanz

GENTRIFIZIERUNG Großer Jubel: Keine Mieterhöhungen im Hausprojekt Brunnenstraße 7 in Mitte

Um 11 Uhr knallten am Mittwoch die Sektkorken vor dem Amtsgericht Mitte in der Littenstraße. Die BewohnerInnen des Hausprojekts Brunnenstraße 7 und ihre UnterstützerInnen hatten auch Grund, zu feiern. Eben wurde ihnen von der Richterin bestätigt, dass ein Satz in ihrem im Jahr 2000 am Runden Tisch ausgehandelten Vertrag weiterhin Gültigkeit hat, in dem es heißt. „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen“.

Der Eigentümer der Hauskomplexes Uwe Heiland wollte die Mieten gemäß dem aktuellen Mietspiegel erhöhen. In dem mittlerweile massiv aufgewerteten Stadtteil rund um den Rosenthaler Platz hätte das beträchtliche Mieterhöhungen bedeutet. „Für viele der BewohnerInnen wären die Kosten finanziell nicht mehr tragbar gewesen“, erklärt Brunnenstraßenbewohnerin Petra Lange gegenüber der taz. Deshalb war auch die Mobilisierung unter den HausbewohnerInnen und ihrer UnterstützerInnen groß, nachdem die Hausverwaltung Gawehn Klagen zur Durchsetzung der Erhöhungen angekündigt hatte. Der Prozess am Mittwoch war die erste Klage gegen eine Mieterin des Hauses. Er dauerte nur knapp 15 Minuten. Die Richterin erklärte, dass der Mietspiegel grundsätzlich auch auf die Brunnenstraße 7 Anwendung finden könnte. Dass die BewohnerInnen kollektive Wohnstrukturen entwickelt haben, sei kein Hinderungsgrund für Mieterhöhungen. Wohl aber der Satz, der Mieterhöhungen ausschließt. Der sei eindeutig und könne nicht missverstanden werden. Das Urteil wird erst in drei Wochen bekannt gegeben.

„Das ist das übliche Prozedere beim Amtsgericht. Es gibt aber keinen Zweifel, dass wir in der ersten Instanz gewonnen haben“, erklärte der MieteInnenanwalt Moritz Heusinger. Allerdings werde der Fall wohl in die zweite Instanz gehen. Der Eigentümer Heiland war bei der Verhandlung telefonisch zugeschaltet und erklärte, er wolle sich erst wieder auf eine Mediation einlassen, wenn der Fall durch alle Instanzen gegangen ist.

In der zweiten Instanz könnte dann auch ein ominöses Protokoll von den Verhandlungen am Runden Tisch eine Rolle spielen, das die AnwältInnen der Eigentümer gestern an Heusinger schickten. Dort sei vermerkt, dass doch Mieterhöhungen möglich sein sollen. Da das Protokoll bei der heutigen Verhandlung keine Rolle spielte, brauchte Heusinger auch nicht zu fragen, wer es erstellt hat, und vor allem nicht, ob es vielleicht die subjektive Sicht der EigentümerInnen wiedergibt.

Die waren natürlich auch damals nicht von der Klausel begeistert, die Mieterhöhung ausschloss. PETER NOWAK