PROZESS WEGEN G 8

Für die Justiz ist der G-8-Gipfel noch nicht zu Ende. Sechs Monate nach Heiligendamm arbeiten die Gerichte die gegenseitigen Vorwürfe von Demonstranten und Polizisten ab. Der Großteil der anfangs 1.449 Klagen richtete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rostock gegen G-8-Gegner, meist geht es um Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Verstoß gegen das Versammlungsrecht. In 67 Fällen wurde gegen Beamte ermittelt, 43 Klagen laufen noch. Mehr als 1.200 Verfahren gegen Aktivisten wurden jedoch eingestellt, 217 werden noch verhandelt. Erst vor einer Woche sprach das Rostocker Amtsgericht einen 19-Jährigen frei. Die Polizei hatte während des Gipfels einen Plastikzahnschutz bei ihm gefunden, der in ihren Augen als Waffe hätte benutzt werden können.

Allerdings prozessiert auch so mancher, der mit G 8 gar nichts zu tun hatte. So klagt ein Hamburger Anwalt vor dem Bundesgerichtshof, weil die Polizei vor dem Gipfel seine Post kontrollierte. Der Stadtteil, in dem sich seine Kanzlei befindet, war verdächtig.

Für diesen Samstag ruft ein Bündnis linker Gruppen in Rostock zu einer Demonstration gegen „Überwachungsstaat und Justizwillkür“ auf. SST