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Archiv-Artikel

Die Wahlfreiheit des Geburtsortes ist gefährdet

VERSICHERUNG Die Krankenkassen wollen die Hürden für die Finanzierung von Hausgeburten erhöhen

Von OS

Die Auseinandersetzungen über Hebammen und ihre Arbeit gehen weiter. Ging es in den letzten Jahren vor allem um die Frage der Berufshaftpflicht und die Vergütung ihrer Leistungen, gibt es nun im Rahmen der Verhandlungen des Deutsche Hebammenverbands (DHV) mit dem GKV-Spitzenverband über Qualitätsmanagement Streit um die Versicherung von Hausgeburten. Das hat auch Auswirkungen auf die sowieso schwierige Honorarsituation der Hebammen.

Aus Sicht der Hebammen wollen die Kassen die Hürden für die Finanzierung einer Hausgeburt künftig so hoch hängen, dass die Geburt zu Hause faktisch keine Kassenleistung mehr wäre, sondern privat getragen werden müsste. Denn die Kassen verlangen laut DHV „Ausschlusskriterien für Hausgeburten“, wie zum Beispiel die Überschreitung des errechneten Geburtstermins. Davon wäre allerdings die Hälfte der Schwangeren betroffen, heißt es in einer Mitteilung des DHV, ohne dass eine Gefahr für Mutter und Kind bestehe. Laut DHV sind die Ausschlusskriterien ohnehin wissenschaftlich nicht belegt.

Die Hebammen fordern von den Kassen einen Ermessensspielraum, damit „die Entscheidungsfreiheit von Frauen bei der Wahl des Geburtsortes als Vertragsgrundlage“ anerkannt und auch künftig erhalten bleiben kann. DHV-Verbandspräsidentin Martina Klenk warf dem Spitzenverband anmaßendes Verhalten vor: „Seit wann bestimmen Krankenkassen über Frauen und ihre Kinder? Die Kassen überschreiten ihre Kompetenzen.“ Klenk erinnerte daran, dass die Kassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten, in dem sie alle Formen der Geburtshilfe vergüten. Weil der GKV-Spitzenverband in der Frage aber nicht einlenken wollte, hat der DHV im Februar die Verhandlungen unterbrochen. Damit liegen die Verträge zur Einführung eines Qualitätsmanagements auf Eis, was für die Hebammen zur Folge hat, dass sie zunächst auf eine fünfprozentige Vergütungssteigerung verzichten müssen.

Das ist schmerzhaft für die Geburtshelferinnen: Sie sind nach eigenen Angaben auf die Erhöhung angewiesen, weil ihre Kosten seit Jahren stärker steigen als ihre Einkünfte. Vor allem die hohen Prämien für die Berufshaftpflicht hätten bereits viele freie Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe gezwungen. Offen ist auch, ob der geplante, bereits vom Bundestag beschlossene Sicherstellungszuschlag im Juli in Kraft treten kann – denn zuvor muss das Qualitätsmanagement-System vertraglich vereinbart worden sein. OS