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Archiv-Artikel

Ekelhuhn ist kein Tierfutter

Als genussuntauglich aussortiertes Geflügel darf nicht mit anderen Schlachtresten vermengt zu Tierfutter verarbeitet werden. Ein entsprechendes Verbot des Landkreises Vechta hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt (Az. 13 ME 154/11). Ein Mastbetrieb hatte als genussuntauglich eingestuftes Geflügel gewinnbringend als Tierfutter verkaufen wollen, statt es kostenträchtig beseitigen zu lassen. Entzündungen oder Geschwülste, die bei einer Untersuchung festgestellt wurden, seien Anzeichen für übertragbare Krankheiten, bestätigten die Richter.  (dpa)