Versuche verlängert

TIERSCHUTZ Affenexperimente dürfen ein Jahr weiterlaufen, sagt das Oberverwaltungsgericht

Der endgültige Ausgang des Streits ist weiterhin völlig offen, sagt das Gericht

Vorläufig fortgesetzt werden dürfen die gegenwärtig laufenden Affen- und Rattenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter an der Uni Bremen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern entschieden (Aktenzeichen 1 B 272/11).

Betroffen sind allerdings nur solche Experimente, die momentan schon laufen. Neue Versuchsreihen – deren Genehmigung die Gesundheitsbehörde jüngst wieder einmal ablehnte – waren gar nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens. Es war nötig geworden, weil die per einstweiliger Anordnung 2010 vom Verwaltungsgericht erlassene Genehmigung zum 1. Dezember ausläuft. Sie wurde nun vom OVG in einem Eilbeschluss für ein weiteres Jahr verlängert.

Weiterhin völlig „offen“ ist nach Ansicht der RichterInnen der Ausgang des Rechtsstreites in der Hauptsache. Im Kern geht es dabei darum, zwischen dem Staatsziel Tierschutz und dem Recht auf Forschungsfreiheit abzuwägen, die jeweils im Grundgesetz verankert sind. Dieser Rechtsstreit ist ebenfalls am OVG anhängig.

Ein Abbruch der seit 1997 laufenden Makakenversuche zum jetzigen Zeitpunkt würde den Erfolg der bisherigen Forschungsanstrengungen Kreiters in großen Teilen „vereiteln oder zumindest beeinträchtigen“, so die Richter. Das Interesse des Forschers an der vorläufigen Fortführung seiner Versuche überwiege deshalb zunächst, zumal es um Experimente gehe, die mit behördlicher Genehmigung begannen.

Die gestrige Entscheidung ist noch kein Grundsatzurteil. Jedoch heißt es in der Begründung: „Nach derzeitigem Sachstand lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen entfallen sind.“ Daran hätten auch die jetzt von der Behörde vorgelegten Gutachten nichts geändert. MNZ