: Unreligiöse Gefühle verletzt
betr.: „Ein Fall von gestörter Kommunikation“, taz vom 17. 11. 07
Das Interview mit dem Sänger Muhabbet ist entlarvend. Der spricht sich dafür aus, dass die Verletzung religiöser Gefühle bestraft gehört. Cool findet er, dass Bayerns Ministerpräsident das auch so fordert. Ich als Atheist fühle mich durch derartige Forderungen in meinen unreligiösen Gefühlen verletzt. Soll ich jetzt auch Strafbarkeit fordern? Eine absurde Idee!
Jeder soll seine Kirche, Moschee oder Synagoge bauen, wie er will. Ich will aber die Freiheit haben, mich darüber belustigen zu dürfen, ohne gleich strafrechtlich belangt zu werden. Derartige Forderungen belegen, dass alle Religionen nur existieren können, wenn Andersdenkende ausgegrenzt und verfolgt werden. Der Glaube scheint ja sehr schwach zu sein, wenn er das benötigt.
Das Ansinnen von Muhabbet und Beckstein weise ich als zutiefst undemokratisch und menschenfeindlich entschieden zurück.
JÖRG HUTTER, Bremen