Nazi-Mode muss weg

RECHTE KLAMOTTEN Ein Laden in Hannover darf nach einem Gerichtsurteil keine Mode des bei Neonazis gefragten Labels Thor Steinar mehr verkaufen

Die Vermietung hätte der Hausverwalter der Eigentümerin genehmigen müssen

Das Amtsgericht Hannover hat einem Geschäft den Verkauf der Marke Thor Steinar am Dienstag verboten. Der Bundesgerichtshof stufe die Kleidung wegen ihrer Beliebtheit bei Rechtsradikalen als bedenklich ein, führte das Gericht aus. Deswegen habe die Eigentümergemeinschaft des Gebäudes, in dem sich das Ladenlokal befindet, einen Anspruch darauf, dass dort keine Kleidung der Marke angeboten wird. Durch den Verkauf sei es zu Demonstrationen und Farbbeutelattacken gekommen, was eine Störung des Eigentumsrechts der übrigen Miteigentümer ist. Bundesweit urteilten Gerichte bei Klagen gegen Thor-Steinar-Läden bislang unterschiedlich.

Schon die Vermietung des Ladens hätte die Eigentümerin vom Hausverwalter genehmigen lassen müssen. Da dies nicht erfolgte, müsse die Eigentümerin die rechtswidrige Nutzung beenden, befand das Gericht. SPD und Grüne begrüßten die Entscheidung.

Die Mieterin selber wurde verurteilt, vor den Schaufenstern angebrachte Plexiglasscheiben zu entfernen, die sie dort wegen der absehbaren Proteste aus Sicherheitsgründen hatte montieren lassen. Die Scheiben stellten eine bauliche Veränderung dar, die ohne die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft angebracht wurden.

In Glinde bei Hamburg scheiterte ein Vermieter indes mit einer Räumungsklage. Der Betreiber des Ladens hatte in den Vertragsunterlagen ausdrücklich die Modemarke und auch mögliche Demonstrationen vor dem Laden erwähnt.  (dpa/taz)