: Saufgelage im Eimer
Verwaltungsgericht: Flatrateparty-Verbot ist zulässig. Diskobetreiber hatte eine Selbstverpflichtung abgelehnt
Der Betreiber einer Lichtenberger Diskothek darf weiterhin keine „Flatratepartys“ ausrichten. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilrechtsschutzantrag gegen eine entsprechende Auflage des Bezirksamts Lichtenberg zurückgewiesen.
Bei Flatratepartys können die Besucher für einen Pauschalpreis alkoholische Getränke in beliebigen Mengen konsumieren. Sie waren bundesweit in die Kritik geraten, nachdem ein 16-jähriger Berliner Ende Februar nach einem Wetttrinken ins Koma gefallen war. Der Schüler starb vier Wochen später.
Gegen die Auflage, Flatratepartys zu unterlassen, bestünden „keine durchgreifenden Bedenken“, so das Gericht. Der Gesetzgeber nehme zwar den Alkoholgenuss Erwachsener grundsätzlich in Kauf, auch wenn er zu Schäden führe. Ein Pauschalpreis wirke jedoch konsumfördernd, da für den Gast die Frage entfalle, ob er eine in Betracht kommende Leistung noch bezahlen könne.
Die Auflage sei daher insgesamt verhältnismäßig und für die Behörde eine geeignete Maßnahme, um eine von den Veranstaltungen ausgehende Gesundheitsgefahr abzuwehren, heißt es weiter. Zudem werde ihre Anfechtung wohl erfolglos sein.
Das Bezirksamt hatte dem Betreiber der Diskothek in der Siegfriedstraße per Auflage verboten, Flatratepartys durchzuführen und zu bewerben. Dieser hatte zuvor eine Selbstverpflichtung abgelehnt. DDP