: Teurer Pfändungsschutz
GELD Sozialleistungen können ab dem kommenden Jahr leichter gepfändet werden, wenn man kein Pfändungsschutzkonto hat. Die laufenden Gebühren dafür fallen jedoch bei einigen Banken happig aus
Wer verschuldet ist, dem kann ab dem 1. Januar 2012 leichter und schneller etwas gepfändet werden als bisher. Das gilt auch für Sozialleistungen. Ausschließlich Guthaben auf einem so genannten Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, sind dann geschützt. Zwar haben alle KontoinhaberInnen einen Anspruch darauf, dass bestehende Girokonten umgewandelt werden. Ein P-Konto zu führen, ist allerdings mitunter recht teuer.
Bislang gilt: Geld, das auf dem Konto eingeht, ist in den ersten sieben Tagen unpfändbar. In dieser Zeit können Rechnungen bezahlt, kann Bargeld abgehoben werden. Ab Januar wird das anders: Laut einem bereits 2009 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz können dann auf einem herkömmlichen Girokonto alle Gelder gepfändet werden – sobald sie eingehen.
Auf einem P-Konto sind zunächst einmal 985 Euro im Monat sicher. Wer zudem noch eine Person unterhält, kann weitere 370 Euro schützen, für eine zweite kommen nochmals 206 Euro hinzu. Eine Familie mit zwei Kindern kann auf einem P-Konto über 1.700 Euro vor Pfändung sichern. Einmalige Sozialleistungen, Kindergeld und Kinderzuschläge sind dann pfändungsfrei. Jeder darf aber nur ein P-Konto haben, Gemeinschaftskonten können nicht in ein solches umgewandelt werden. Und: Man bekommt es auch dann, wenn das Girokonto bereits gepfändet ist. Es hat allerdings einen Schufa-Eintrag zur Folge.
Banken dürfen für ein P-Kontos keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto, auch Extragebühren sind unzulässig. Das hat das Landgericht Bremen entschieden (Aktenzeichen 1 - O - 737/11). Allerdings hat eine Untersuchung der Zeitschrift Ökotest schon 2010 ergeben, dass P-Konten oft „überteuert“ sind. In mehr als der Hälfte der 159 untersuchten Fälle zahlten VerbraucherInnen im Schnitt fünf bis sechs Euro mehr als für herkömmliche Girokonten – bei oft geringeren Leistungen.
Bei der Sparkasse Bremen zahlt man für ein P-Konto derzeit einen Grundpreis von 7,50 Euro im Monat – obwohl die Bank ansonsten billigere Modelle im Angebot hat. Bei der Bremischen Volksbank kostet es gar zwölf Euro im Monat – obwohl Onlinebanking kostenfrei zu haben ist. Das P-Konto wird dort nach eigenen Angaben als spezielles Kontomodell geführt. Ob das überhaupt zulässig ist, ist rechtlich aber zumindest umstritten. mnz