: Diakonie muss Strafe zahlen
Das Arbeitsgericht Hamburg hat das Diakonische Werk zu einer Strafzahlung von 3.900 Euro wegen ungerechtfertigter Benachteiligung einer Bewerberin verurteilt. Die Frau hatte sich auf eine Stelle beworben, für die sie qualifiziert war. Die Diakonie hatte ihr abgesagt, weil die Frau nicht der evangelischen Kirche angehört (taz berichtete). Nach dem Antidiskriminierungsgesetz ist eine Benachteiligung aufgrund der Konfession verboten. Die Diakonie hatte argumentiert, eine kirchliche Organisation könne von den Mitarbeitern die Zugehörigkeit zu ihrer Religion verlangen. TAZ