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Archiv-Artikel

Übermächtige Konkurrenz

BESCHWERDE Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen verlangt Auskunft über Rechercheverbund von „SZ“, WDR und NDR

Der WDR muss seine Recherche-Kooperation mit dem NDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) gegen Beschwerden der Privatsender verteidigen. Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen habe den Sender aufgefordert, bis zum 17. April Stellung zu nehmen, sagte eine WDR-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst. Dies werde in enger Abstimmung mit dem NDR geschehen. Der Privatsender-Verband VPRT hatte in der vergangenen Woche eine Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Staatskanzlei eingelegt.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) argumentiert in dem Schreiben an die Staatskanzlei, die Aktivitäten der beiden ARD-Sender in dem Rechercheverbund seien vom öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag nicht gedeckt und verzerrten den privaten Wettbewerb zugunsten der SZ. Die Kooperation biete „konturlosen Spielraum“ für „intransparente, unzulässige Quersubventionierungen“. Der Beitragszahler müsse dafür aufkommen, dass die SZ Rechercheleistungen der Sender erhalte, zitierte der Spiegel aus dem Schreiben.

Der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) sagte, die Beschwerde werde derzeit geprüft. Der VPRT bezweifle die Rechtmäßigkeit des Verbundes und habe die Ministerpräsidentin des Landes in ihrer Funktion als Rechtsaufsicht für den WDR angerufen.

In dem Rechercheverbund, der seit Anfang 2014 von dem früheren Spiegel-Chefredakteur Georg Mascolo geleitet wird, arbeiten Journalisten aus Hörfunk- und Fernsehredaktionen sowie aus der SZ-Redaktion zusammen. Unter anderen gehören Mitarbeiter der TV-Magazine „Monitor“ und „Panorama“ dazu. Die Veröffentlichungen des Verbunds, darunter der Besuch bei Edward Snowden in Moskau und die sogenannten Offshore-Leaks-Berichte, haben große Beachtung gefunden. (epd)