: Kleine Klausel, große Wirkung
ASYL Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben will es den Bewohnern einer Neuköllner Wagenburg qua Mietvertrag verbieten, Flüchtlinge aufzunehmen
Das seit 25 Jahren bestehende Berliner Wohn- und Kulturprojekt Wagenburg Schwarzer Kanal e.V. wird keinen Vertrag unterschreiben, in dem eine Klausel die Aufnahme von Geflüchteten verbietet. Das stellten die BewohnerInnen in einer Pressemeldung klar, nachdem über entsprechende Forderungen berichtet worden war.
Für das Gelände in der Kiefholzstraße in Neukölln, auf dem sich die Wagenburg seit 2010 befindet, verhandeln der Verein Schwarzer Kanal e.V. mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über neue Verträge. War zunächst die Höhe der Mietforderungen strittig, könnte nun die kritisierte Klausel eine Einigung erschweren. So sei „der Vertrag unverzüglich zu beenden […] wenn der Verein „Wagenburg Schwarzer Kanal e.V.“ auf der Mietfläche Flüchtlingen Obdach gewährt“ so der Stein des Anstoßes. „Diese Klausel ist weder mit unserer Vereinssatzung noch mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar“, begründete ein Vereinsmitglied die Ablehnung.
Die Pressesprecherin der BImA, Marlies Masche, erklärte gegenüber der taz, dass die Behörde über Vertragsinterna keine Auskunft geben könne. Allerdings sei es üblich, dass die BImA in den Verträgen die Art und den Umfang der Nutzung ihrer Grundstücke vertraglich festlege. Sie wandte sich gegen Kritik, mit der Klausel werde eine Willkommenskultur für Geflüchtete konterkariert, wie sie von antirassistischen Initiativen geäußert wird. „Die BImA hat bekanntlich in den letzten Monaten Grundstücke in größeren Umfang für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Dabei ist für uns das Landesamt für Gesundheit und Soziales der alleinige Ansprechpartner“, betonte Masche.
Eine Unterstützerin des Schwarzen Kanals sieht denn auch weniger die BImA als einige NutzerInnen der Kleingärten in der Nachbarschaft der Wagenburg als das eigentliche Problem. Bereits 2013 hatten die sich beschwert, als auf der Wagenburg kurzzeitig Obdachlose aus Rumänien ein Domizil fanden. Nun mache bei manchen KleingärtnerInnen die Angst vor einem neuen Oranienplatz in ihrer Nachbarschaft die Runde, glaubt die Unterstützerin.
Solche Befürchtungen haben keinerlei Grundlage, stellte ein Vereinsmitglied klar. „Der Schwarze Kanal hat nicht vor, aus Wohltätigkeitsgründen Geflüchtete aufzunehmen, wie das zurzeit einige Wohngemeinschaften mit den sogenannten Solidaritätszimmern praktizieren.“ Auch die im Vertrag geregelte zulässige Zahl von Wagen werde man nicht überschreiten.
PETER NOWAK