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Archiv-Artikel

Revisionsantrag in Lauenburg

Der wegen Untreue zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Volksbank Lauenburg hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Antrag sei gestellt worden, um die gesetzlichen Fristen zu wahren, sagte sein Verteidiger Jörg Püschel. Der Mann war Ende November vom Landgericht Lübeck zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, durch leichtfertige Kreditvergabe die Bank fast in die Pleite getrieben zu haben.

Laut Strafprozessordnung muss die Revision spätestens eine Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden. Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung hat die Verteidigung dann vier Wochen Zeit, um die Revision zu begründen. Diese ist nur zulässig, wenn das Urteil unter Verletzung einer Rechtsnorm zustande kam. Dies müsse jetzt geprüft werden, sagte Püschel: „Es könnte also auch durchaus sein, dass wir den Revisionsantrag im Januar wieder zurückziehen.“

Solange dieser Antrag läuft, muss sein Mandant die Haftstrafe nicht antreten. Der Angeklagte und sein Mitangeklagter – der frühere Bankdirektor – hatten die Vorwürfe erst eingeräumt, als ihnen Gericht und Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von höchstens vier Jahren und neun Monaten zugesichert hatten. Die Kredite waren laut Anklage über Strohmänner in Immobiliengeschäfte in Hamburg, Schleswig-Holstein und auf dem Balkan geflossen. DPA