BESCHNEIDUNGSFEIERN : OVG bestätigt Verbot am Karfreitag
MÜNSTER | Große islamische Beschneidungsfeiern am Karfreitag als zentralem christlichen Feiertag können verboten werden. Einen entsprechenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster mit einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die Münsteraner Richter wiesen damit die Beschwerde eines Gastwirts zurück, der sich vor Gericht gegen das von der Stadt Köln verhängte Verbot einer Beschneidungsfeier in einem Veranstaltungssaal zur Wehr setzen wollte. (afp)