: taz siegt vor Gericht gegen Haasenburg
Kammergericht sieht taz-Berichterstattung als gerechtfertigt an
BERLIN taz | Die taz hat in allen strittigen Punkten vor dem Kammergericht Berlin in der Berufung zum Hauptsacheverfahren auf Unterlassung gegen den ehemaligen Gesellschafter der Haasenburg GmbH gewonnen. Bei der Verhandlung am 16. März hatten die Richter erstmals auch ehemalige Insassen der Haasenburg GmbH als Zeugen gehört. Einer der noch nicht zugunsten der taz entschiedenen Streitpunkte war die Aussage eines Jugendlichen, den die taz in ihrem Artikel 2013 zitiert hatte. Der Junge, der eigens nach Berlin gereist war, beschrieb vor Gericht erneut, wie er auf einer Fixierliege mehrere Tage festgeschnallt worden war.
Obwohl in dem taz-Bericht auch die Gegenseite zu Wort kam, wurde die Passage Gegenstand der presserechtlichen Auseinandersetzung. Laut taz-Anwalt Johannes Eisenberg sei hier die Sorgfaltspflicht jedoch eingehalten worden. Wie sonst hätte die taz die Aussagen des jungen Mannes darstellen sollen, fragte Eisenberg den Richter. Vielmehr sei der Betreiber in der Pflicht gewesen, darzustellen, dass die Aussage des Jugendlichen nicht korrekt gewesen sei.
In seiner Aussage vor Gericht wiederholte der Jugendliche die Vorwürfe. Er sei lediglich beim Gang zur Toilette abgeschnallt worden. Selbst beim Essen sei nur eine Hand befreit worden. Die Fixierriemen seien aus Leder gewesen und er sei an Händen und Füße fixiert worden. Es habe Schnallen für den Körper geben, um jegliche Bewegung zu verhindern, heißt es im schriftlichen Protokoll des Gerichts.
Schmerzhafte Klemmen
Zudem beschrieb der junge Mann, wie er zu Kniebeugen gezwungen worden sei. Die Handklemmen der Haasenburg-Mitarbeiter beschrieb der Zeuge erneut als schmerzhaft. Noch immer beklagte er Narben, „die durch das Fixieren“ auf dem Fußboden entstanden seien.
Auch Arne S., ehemaliger „Qualitätsmanager“ der Haasenburg GmbH, schilderte seine Erlebnisse. Ihm sei im Oktober 2013 gekündigt worden, wenige Monate nach der taz-Enthüllung.
Arne S. bestritt zwar, dass der junge Mann mehrere Tage auf einer Liege fixiert worden sei. Er gab jedoch zu, dass Fixierungen auch ohne ärztliche Konsultation vorgenommen worden seien. Doch die Richter erkannten nach den Aussagen des jungen Mannes offenbar die Korrektheit der Darstellung an.
Nach der Anhörung eines weiteren Zeugen entließ der Richter zehn weitere Zeugen ungehört. „Sie und ihre Leidensgeschichte will eigentlich niemand hören“, kritisiert Anwalt Eisenberg. Er dankte den „ehemals in der Haasenburg Untergebrachten, dass sie den Mut gefunden haben, sich zu ihrem schweren Schicksal öffentlich zu bekennen.“
Das Kammergericht sah die Berichterstattung der taz als gerechtfertigt an und wies die Klage der Haasenburg GmbH ab.