Senat verordnet Klimaschutz

In Hamburg sollen neue Vorschriften für Neubauten und Sanierungen gelten. Die ökologischen Kriterien für eine Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt werden verschärft, der Fördertopf wird vergrößert

Als erste Landesregierung hat der Senat gestern eine Klimaschutzverordnung vorgestellt. Sie konkretisiert das rot-grüne Hamburger Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 1997. Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2008 und hat das Ziel „zukunftsgerichtete Standards bei Neubauten zu etablieren“. Bereits ab dem 1. Januar sollen verschärfte Kriterien für eine Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) gelten. Die oppositionelle SPD kritisierte die Verordnung als „Stückwerk und zu wenig ehrgeizig“. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) sprach von „einem halben Schritt in die richtige Richtung“. Es fehlten jedoch entscheidende Vorgaben für den Gebäudebestand.

Die privaten Haushalte verbrauchen nach Angaben des Senats 23 Prozent der in Hamburg konsumierten Endenergie. 89 Prozent davon wird wiederum von den vor 1979 errichteten Altbauten aufgesogen. Der zulässige Heizwärmebedarf von Neubauten wurde zwischen 1970 und 1995 von 400 auf 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gesenkt. Die Energieeinsparverordnung schreibt seit 2001 einen Maximalverbrauch von 70 Kilowattstunden vor. Diesen Wert will der Senat jetzt bei Neubauten um rund 30 Prozent unterbieten. Der Zielwert liegt also bei etwa 50 Kilowattstunden.

Die Verordnung schreibt sowohl Höchstwerte für den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle vor als auch einen maximalen Primärenergieverbrauch. Dieser enthält neben dem Bedarf für Heizung und Warmwasser die Verluste beim Gewinnen und Umwandeln des Energieträgers. Für Geschäftsgebäude wird lediglich ein Wärmeschutz vorgeschrieben. Bei Sanierungen müssen bestimmte Gebäudeteile besser isoliert werden. Die Energieeinsparverordnung sei durch die steigenden Energiepreise überholt, findet der Senat. „Alle in der Verordnung enthaltenen Anforderungen sind wirtschaftlich umsetzbar.“

Die Einhaltung der Vorschriften versüßt der Senat bei den Wohnbauten durch eine erweiterte WK-Förderung, die sich allerdings an einem strengeren Mindeststandard orientiert. Statt wie bisher höchstens 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr dürfen geförderte Häuser künftig nur 40 Kilowattstunden verbrauchen. Der Zuschuss werde erhöht und decke den Mehraufwand beim Bauen mehr als ab, sagte Christian-Georg Schuppe von der Stadtentwicklungsbehörde. Die Mietobergrenzen, bis zu denen Wohnungen gefördert werden dürfen, werden künftig abgeschafft. Der Fördertopf wird mit zusätzlichen sieben Millionen Euro auf insgesamt 18 Millionen aufgefüllt.

Der BUND verwies wie die SPD auf die mindestens 600.000 schlecht isolierten Altbauwohnungen. Es sei unerlässlich, deren Eigentümern einen konkreten Energieverbrauchskennwert vorzugeben. Überdies müsse geregelt werden, wie die Einhaltung der Verordnung kontrolliert und durchgesetzt werden solle. GERNOT KNÖDLER