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Archiv-Artikel

Pfändungsschutz für alle

SCHULDEN Verbraucherschützer raten Schulden-Bedrohten zu pfändungssicheren P-Konten. Doch auf die gibt es keinen Anspruch

„Das P-Konto darf nicht zusätzlich berechnet werden“

ILSE AIGNER, VERBRAUCHER SCHUTZMINISTERIN

Verbraucher, die ein Konto mit Pfändungsschutz haben wollen, sollten sich jetzt beeilen: Mit dem Jahreswechsel fällt der Pfändungsschutz auf Girokonten weg. Dann schützt nur ein sogenanntes P-Konto vor der Pfändung von Lohn, Rente oder Sozialleistungen. Wird das Konto erst im nächsten Jahr umgestellt, kann es zu Pfändungen kommen. Die Verbraucherzentralen raten deswegen unter anderem Beziehern von Sozialleistungen, ein solches Konto umgehend einzurichten.

Dort wird monatlich ein Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro pro Person automatisch zurückbehalten. Höhere Freibeträge können beantragt werden, etwa wenn der Kontoinhaber Unterhalt für Kinder oder Ehepartner zahlen muss. Der Antrag muss bis zum 27. Dezember gestellt werden; für die Banken gilt dann eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von vier Tagen.

Für ein bestehendes Konto gibt es ein Recht auf kostenlose Umwandlung. Problematisch kann es werden, wenn Verbraucher noch kein Konto haben – denn einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto gibt es nicht bundesweit. Derzeit sind nur in acht Bundesländern die Sparkassen durch Landesgesetze dazu verpflichtet, auch Neukunden P-Konten einzurichten.

Die Verbände der Kreditwirtschaft sperren sich nach wie vor gegen eine verbindliche Regelung der Frage, eine Ausnahme bildet lediglich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2008 liegt die Zahl der Verbraucher, die unfreiwillig kein Girokonto besitzen, im sechsstelligen Bereich, während die Kreditverbände von Einzelfällen sprächen.

Ein weiterer Kritikpunkt von Verbraucherschützern ist, dass viele Banken höhere Gebühren für die P-Konten verlangen. Nach einer Studie der Zeitschrift Öko-Test vom Dezember 2010 war die Kontoführung in fast der Hälfte der 159 untersuchten Fälle deutlich teurer, und zwar um bis zu 20 Euro pro Monat. Zudem schränken einige Banken die Leistungen für P-Konten ein und bieten keine Girokarte an, schließen Daueraufträge oder Onlinebanking aus.

Inzwischen hat sich auch die Politik des Themas angenommen: Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat jüngst die höheren Gebühren für P-Konten kritisiert. Diese seien gesetzliche Pflicht und dürften daher „grundsätzlich nicht zusätzlich berechnet werden“. Konkreter noch ist die SPD geworden. Sie hat Ende November einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, kontolosen Kunden ein P-Konto zu angemessenen Kosten einzurichten. Banken sollten dies nur in unzumutbaren Einzelfällen ablehnen dürfen.

Auch auf EU-Ebene tut sich etwas: Die Europäische Kommission hat ihren Mitgliedern im Sommer 2011 empfohlen, den Verbrauchern den Zugang zu einem Basiskonto mit wesentlichen Zahlungsfunktionen einzuräumen. Bis Mitte 2012 will sie die Maßnahmen der Mitgliedstaaten evaluieren und dann die Notwendigkeiten einer gesetzlichen Regelung prüfen.FRIEDERIKE GRÄFF