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Archiv-Artikel

„Größere Wachsamkeit

DISKUSSION Die Bremer CDU empfängt MdB Günter Krings zum Thema „Islamistischer Terror“

Von SCHN
Günter Krings

■ 45, ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister und Bundestagsabgeordneter der CDU.

taz: Herr Krings, die Bremer CDU fordert den Rücktritt vom Innensenator – wie sehen Sie den Anti-Terror-Einsatz in Bremen?

Günter Krings: Die Terrorgefahr in Deutschland ist groß und der Anteil Syrienreisender in Bremen überdurchschnittlich hoch. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bundesinnenministeriums, die Arbeit eines Landesministers politisch zu bewerten. Das soll die Bremer CDU tun. Nur so viel: Der Austausch zwischen Bund und Ländern ist grundsätzlich gut, lässt sich aber noch verbessern.

Was muss besser werden?

Das Netz, um Gefahren zu erkennen, kann nicht lückenlos sein, aber es kann enger werden.

Durch Vorratsdatenspeicherung?

Ja, zum Beispiel. Eine Speicherfrist von drei oder sechs Monaten, wie wir sie fordern, ist da sicher nicht zu hoch gegriffen – andere Länder haben sogar zwei Jahre.

Die Anschläge in Paris hat sie nicht verhindern können ...

Aber die Ermittler haben es dadurch im Nachhinein leichter, ein Netzwerk zu zerschlagen. Auch bei der Aufklärung der NSU-Morde hätte das sicher hilfreich sein können.

Damit gerät jeder Bürger unter Generalverdacht ...

Kfz-Kennzeichen dienen beispielsweise auch der Identifizierung von Verkehrssündern – und hier fühlt sich niemand verdächtigt. Ich glaube, dass die Menschen auch die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten akzeptieren werden.

Auch bei der Aus- und Einreise von Islamisten fordern Sie strengere Maßnahmen.

Bei der Ausreise schließen wir zurzeit eine Gesetzeslücke: Der Reisepass darf bereits entzogen werden, der Personalausweis wird folgen. Was die Wieder-Einreise angeht, muss konsequenter durchgesetzt werden, dass ein Ausländer sein Gastrecht in Deutschland verwirkt hat, wenn er zum Beispiel sechs Monate lang in Syrien war. Und die Innenminister aller Länder – also auch von Bremen! – wollen prüfen lassen, ob es bei doppelter Staatsbürgerschaft verfassungsrechtlich möglich ist, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.  INTERVIEW: SCHN

10 Uhr, Strandlust Vegesack