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Archiv-Artikel

Verbesserung erlaubt

In einem gemeinsamen Staatsvertrag haben die Bundesländer Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Prüfungsordnung für JuristInnen geändert. Fortan soll es möglich sein, auch eine bestandene zweite juristische Staatsprüfung zu wiederholen – mit dem Ziel, eine bessere Examensnote zu erreichen. Laut des alten – 1972 beschlossenen – Staatsvertrages war dies nicht möglich. Grund für die Änderung ist die „angespannte Situation“ der JuristInnen auf dem Arbeitsmarkt: Bessere Noten verbessern auch die Berufschancen. Die Wiederholung muss jedoch binnen vier Monaten beantragt werden, zudem wird eine Gebühr von 500 bis 600 Euro verlangt. taz