: Kein Veto gegen Akteneinsicht möglich
Ausbau des Hamburger Airbus-Werkes: EuGH stärkt Informationsrecht von Gegnern
HAMBURG taz ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht auf Akteneinsicht gestärkt. EU-Mitgliedstaaten dürfen nicht ohne weiteres verhindern, dass die Europäischen Institutionen Einblick in Unterlagen gewähren, die sie von Mitgliedstaaten erhalten haben, urteilte der EuGH gestern in einem Berufungsverfahren (Az. C-64/ 05 P).
Geklagt hatte der Internationale Tierschutzfonds (Ifaw), der wissen möchte, wie die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission für die Erweiterung des Hamburger Airbus-Werks zustande gekommen ist.
Um in Hamburg den Riesen-Airbus A 380 herstellen zu können, musste ein Teil des „Mühlenberger Lochs“ zugeschüttet werden. Die Elbbucht steht als seltenes Süßwasserwatt unter dem Schutz der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU. Um sie teilweise zuschütten zu dürfen, musste die Bundesregierung „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ geltend machen. Nach einem Briefwechsel zwischen Exbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und dem damaligen Präsidenten der EU-Kommission, Romano Prodi, erkannte die EU dieses Interesse an.
Ifaw vermutet, dass eine bisher nicht bekannte, informelle Absprache zwischen Schröder und Prodi hinter der Zustimmung steckt. „Uns interessiert, wie diese Ausnahmegenehmigung letztendlich zustande gekommen ist“, sagte Andreas Dinkelmeyer von Ifaw. Einen Antrag auf Akteneinsicht lehnte Brüssel bislang ab. Die Klage dagegen hatte jetzt in zweiter Instanz Erfolg. GERNOT KNÖDLER