: Gegen Killerspiele
Das Kabinett beschließt strengere Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Bitkom: Zu unklare Vorgaben
BERLIN afp/taz ■ Nach dem Streit über Testkäufe von Jugendlichen hat die Bundesregierung am Mittwoch ein strengeres Jugendschutzgesetz beschlossen, das den strittigen Punkt aber nicht mehr enthält. „Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern“, erklärten Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und NRW-Familienminister Armin Laschet (beide CDU). Laschet ist für die Länder federführend für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Gesetz verbessere den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen in den Medien, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen, erklärten die CDU-Politiker.
Mit der Neuregelung wird der Verbotskatalog schwer jugendgefährdender Medien erweitert. Computerspiele, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, können mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Gesetzlich festgeschrieben wurden zudem Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung der Selbstkontrollstellen.
„Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen“, betonte von der Leyen. „Auch die Erweiterung des Katalogs schwer jugendgefährdender Medien ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“
Der Branchenverband Bitkom begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber eventuelle Rechtsunsicherheiten: „Die Verbotskriterien sind ausgesprochen interpretationsfähig. Hier müsste der Entwurf auf jeden Fall präzisiert werden, um die Kriterien verständlich zu machen“, erklärte Sprecher Christian Spahr.
Ursprünglich hatte von der Leyen auch vorgesehen, dass Jugendliche versuchsweise Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos kaufen können, um Händlern auf die Spur zu kommen, die gegen das Verkaufsverbot verstoßen. Nach breiter Kritik an dem Vorhaben hatte die Ministerin auf den Passus verzichtet. OES