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Archiv-Artikel

Kartellamt stoppt Supermarkt-Übernahme

HANDEL Edeka darf Kaiser’s Tengelmann nicht kaufen. Behörde befürchtet weniger Wettbewerb

BERLIN dpa/taz | Das Bundeskartellamt hat Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka die Übernahme von rund 450 Filialen des Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann untersagt. Bei einem Zusammenschluss befürchtet die Wettbewerbsbehörde Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn erläuterte. Die Handelskonzerne zeigten sich enttäuscht. Sie kündigten an, rasch über ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden.

Der Zusammenschluss würde nach Auffassung der Kartellwächter zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelhandel vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen führen. Weniger Wettbewerb befürchtet die Behörde auch im Beschaffungsmarkt. Den Markenartikel-Herstellern würde nach Einschätzung der Behörde ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer verloren gehen, sodass die Einkaufsmacht der vier großen deutschen Lebensmittelhändler – Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl) und Aldi – noch weiter steigen würde. Schon heute vereinigen diese laut der Wettbewerbsbehörde 85 Prozent des Marktes auf sich.

Aus diesem Grund bewertete Oxfam Deutschland das Veto der Behörde als Erfolg: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal“, erläuterte Franziska Humbert, Expertin für soziale Unternehmensverantwortung bei der Hilfsorganisation. Schon jetzt gäben die großen Supermarktketten wegen ihrer Einkaufsmacht die Preise vor. Das „Preisdumping der Supermärkte“ sei eine der Ursachen für Löhne unter der Armutsgrenze und schlechte Arbeitsbedingungen für ArbeiterInnen sowie Kleinbäuerinnen und -bauern im globalen Süden, so Humbert.

Edeka wollte Kaiser’s Tengelmann eigentlich Ende Juni übernehmen. Insgesamt sind in den rund 450 Filialen knapp 16.000 Mitarbeiter beschäftigt. Beim Bundeskartellamt stießen diese Pläne jedoch von Anfang an auf große Bedenken. Edeka und Tengelmann können gegen die Entscheidung nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen oder eine Ministererlaubnis beantragen, um das Veto der Behörde zu umgehen.