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Archiv-Artikel

Wo Raucher raus müssen

Eines bringt das neue Jahr auf jeden Fall: das Rauchverbot. Dem Vorreiter Niedersachsen folgen nun die anderen Nordländer. Der Gaststättenverband klagt

Auf dem Hamburger Dom, bei Schützenfesten und in Vereinsräumen bleibt für Raucher alles beim Alten

In Niedersachsen ist das Rauchverbot schon da. Ab dem 1. Januar müssen auch die Raucher in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor die Türen der Kneipen, Discos, Cafés ziehen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat am Freitag eine Klage gegen das Verbot beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eckkneipiers fürchten um ihre Existenz. In Hannover musste schon die erste Kneipenbesitzerin Bußgeld bezahlen.

Im Vorfeld wurde relativiert und gerungen. Doch die Nichtraucher müssten geschützt werden, hieß es am Ende der Verhandlungen in den Landtagen. Wie unterscheidet sich der Umgang der Länder mit dem Rauchverbot?

Grundsätzlich gilt das Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben und öffentlichen Räumen, aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel: In niedersächsischen Spielhallen zum Beispiel darf geraucht werden, solange keine Getränke ausgeschenkt werden. Auch Hotelgäste dürfen in Niedersachsens Zimmern blauen Dunst inhalieren, während Übernachtungsgäste in den übrigen Ländern verzichten müssen. Schleswig-Holstein und Hamburg erlauben das Rauchen in Festzelten, wenn diese nach 21 Tagen geschlossen werden. Somit ändert sich für Raucher auf dem Hamburger Dom und bei Schützenfesten nichts.

Im Norden ist Schleswig-Holstein das einzige Land, das Gastwirten erlaubt, bei geschlossenen Gesellschaften zu entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Für norddeutsche Vereinsräume, die nur Mitgliedern offenstehen, gilt das Rauchverbot nicht.

Die umstrittenste Ausnahme, die alle Länder zulassen: Raucherräume, die deutlich von denen der Nichtraucher abgegrenzt und belüftet sein müssen. Der Raucherraum darf nicht größer sein als der rauchfreie Raum. Die Dehoga sieht darin einen Verfassungsbruch, da kleine Kneipen nicht den Platz haben, einen Raucherraum einzurichten. Der Verband geht davon aus, dass die rauchenden Gäste in die großen Gaststätten mit Raucherbereich abwandern. „In den meisten Hotels und vielen Gaststätten hat die Umsetzung des Rauchverbots bisher problemlos funktioniert“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Im Gegensatz dazu gebe es jedoch Probleme in Einraumbetrieben, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher seien. „Viele der Gastronomen fürchten um ihre Existenz“, sagt Hartges. Sie ist dennoch grundsätzlich für das Rauchverbot, will nur Ausnahmen für Kleinbetriebe durchsetzen.

Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Rauchverbot sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In Niedersachsen muss der Wirt tief in die Tasche greifen: Bis zu 1.000 Euro muss er dann bezahlen – egal, ob der Wirt das Paffen duldet oder der Gast eigenmächtig zur Zigarette greift. In Mecklenburg-Vorpommern dagegen sollen erst ab August Bußgelder verhängt werden. Die Frage nach der Haftung des Wirtes soll bis dahin überprüft werden.THOMAS EWALD