Neue Gründe für NPD-Verbot

BERLIN dpa | Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht neue Beweise vorlegen. Die Richter verlangen bis zum 15. Mai zusätzliche Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei und klare Beweise, dass V-Leute in NPD-Führungszirkeln abgeschaltet sind.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, die Nachfrage der Richter nach weiteren Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD sei nichts Ungewöhnliches. „Verzögerungen im Verfahren befürchte ich nicht.“ Die Erfolgsaussichten seien weiter gut. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil die Namen von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht offengelegt worden waren.