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Archiv-Artikel

Nach der Kündigung Hartz IV

ARBEITSMARKT Immer mehr beziehen nach einem Jobverlust sofort Grundsicherung – weil viele Branchen nicht einmal Mindestlöhne zahlen. Vor allem Leiharbeiter und Geringqualifizierte sind betroffen

BERLIN afp/dpa | Jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird, ist sofort auf Hartz IV angewiesen. Dabei handelt es sich häufig um Geringqualifizierte, knapp ein Drittel war zuvor als Leiharbeiter tätig, berichtete die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Bundesarbeitsministerium erklärte, dass viele nur kurzfristig Hartz IV bezögen und rasch wieder Beschäftigung fänden.

Wer seine Stelle verliert, erhält für zwölf Monate Arbeitslosengeld I. Voraussetzung ist, dass man in den zwei Jahren vor Verlust seiner Stelle mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Langzeitarbeitslose erhalten danach Hartz IV. Wer neu arbeitslos geworden ist, erhält allerdings häufig kein oder zu wenig Geld aus der Arbeitslosenversicherung: „Entweder war die Beschäftigungszeit zu kurz, um Ansprüche zu erwerben, oder das früher erzielte Lohneinkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken und muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden“, heißt es in dem Bericht.

Woran das liegt, zeigt das Statistische Bundesamt: Viele Tarifverträge in Deutschland schreiben nach wie vor Stundenlöhne fest, die deutlich unter dem Niveau der bislang vereinbarten Mindestlöhne liegen. Im Konditorenhandwerk in Bayern etwa beginnt der Tarifverdienst bei 5,26 Euro je Stunde. Auch Fleischer in Sachsen (6,00 Euro je Stunde), Gärtner in Brandenburg (6,46) und Mitarbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe (6,29) erhalten bisweilen weniger als 6,50 Euro je Stunde.

Die niedrigen Tarifverdienste gelten nach Angaben der Statistiker vor allem für gering qualifizierte Beschäftigte. Aber auch Fachkräfte verdienten in einigen Branchen wenig: Bäcker- und Konditorengesellen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 6,97 Euro bei bestandener Gesellenprüfung.