: BaWü: Noch schärfere Fassung des § 218–Beratungsgesetzes
Berlin (taz) - Die Regierung Baden–Württembergs will im Bundesrat für eine großangelegte „Aufklärungs– und Werbekampagne für das Lebensrecht des Ungeborenen“ initiativ werden. Dabei geht es um eine noch schärfere Fassung des geplanten „Beratungsgesetzes“ zum §218. Der Vorstoß sieht vor, zwischen Beratung und Indikationsfeststellung eine „Bedenkfrist“ einzuführen. Neben einer „eingehenden schriftlichen Begründung“ der Indikation verlangt das Konzept auch noch eine „eigenständige Prüfung“ der Angaben durch den Arzt, der den Abbruch durchführt. Betroffene Frauen müßten so mindestens dreimal ausführlich die Gründe für ihre Abtreibung darlegen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen verpflichtet werden, eine „besondere Statistik“ über die mit ihnen abgerechneten Abtreibungen zu führen. Im Familien– und Frauenministerium reagierte man auf den Vorstoß ablehnend. Sowohl die vorgesehene Frist als auch die zusätzlichen Prüfungen und die vorgeschlagene Pflichtstatistik seien, so ein Sprecher des Ministeriums, „nicht wünschenswert“. lu
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