: Rechte Presse im Recht?
■ Gewerkschafter wehrt sich vergeblich gegen Denunziation im "Index"
im »Index«
Die neofaschistische „Nationale Liste“ (NL) kann weiter ungehindert ihre Steckbriefe von Antifaschisten in ihrer Zeitschrift „Index“ verbreiten. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg lehnte es gestern ab, dem Wilhelmshavener DGB-Kreisvorsitzender Manfred Klöpper ein Unterlassungsbegehren sowie Schmerzensgeld zuzusprechen.
Klöpper hatte als DGB-Kreisvorsitzender im Mai vergangenen Jahres eine Demo gegen eine Veranstaltung des inzwischen verbotenen „Deutschen Kameradschaftsbundes“ organisiert. Im Verlauf dieser Demo war es zu Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Antifaschisten gekommen.
In der Ausgabe 28 des „Index“ und auf Flugblättern des „Kameradschaftsbundes“ wurde Klöpper öffentlich an den Pranger gestellt. Im „Anti-Antifa-Teil“ des „Index“ war unter Angaben von Name, Anschrift und Telefonnummer zu lesen: Klöpper sei schon „mehrfach durch Organisation von unfriedlichen Antifa-Aktivitäten aufgefallen“ und hätte „Gewalttätern die Möglichkeit zum Straßenterror verschafft“.
Die Pressekammer wollte nur in einem Nebenaspekt der Unterlassungsklage stattgeben: daß nämlich NL- und Index-Redakteur Thomas Wulff nicht beweisen könne, daß der Gewerkschafter „mehrfach“ Demos organisiert habe. Für das Gericht ist der Vorwurf, Klöpper würde Gewalttätern ein Forum geben, hingegen eine zulässige Meinungsäußerung. NL-Anwalt und Ex-Kühnen-Verteidiger Jürgen Rieger zynisch: „Bei politischen Meinungsäußerungen wird eben mit harten Bandagen gekämpft.“
Für Anwalt Ernst Medecke handelt es sich bei den Veröffentlichungen vielmehr um eine gezielte Kampagne gegen den Gewerkschafter. Es handele sich eindeutig um „Schmähkritik“. Auch die Gewährung von Schmerzensgeld lehnte das Gericht ab, weil Klöpper sich als Akteur in die vorderste Linie begeben habe. Das Urteil wird am 19. Februar gesprochen. Ernst Ungeheuer
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