■ Sozialmißbrauch: Doch mit Datenschutz
Bonn (AP) – Offensichtlich auf Druck des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sind gesetzliche Regelungen, mit denen zum Stopp des Mißbrauchs von Sozialleistungen weitgehende Auskunftsverpflichtungen von jedermann festgelegt werden sollten, geändert worden. Das Bundesarbeitsministerium habe zugesagt, umstrittene Bestimmungen im geplanten neuen Paragraphen 150a des Arbeitsförderungsgesetzes zu verändern, sagte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Jacob.
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