Freispruch erster Klasse

■ Barschel-Fan Ahrendsen unschuldig

Kiel/Bremen (AP/taz) – Mit einem Freispruch ist gestern vor dem Kieler Landgericht der Prozeß gegen den ehemaligen stellvertretenden Regierungssprecher von Uwe Barschel, den 46 Jahre alten Herwig Ahrendsen, zu Ende gegangen. Ahrendsen war vorgeworfen worden, drei falsche eidesstattliche Versicherungen im Zusammenhang mit einer anonymen Steueranzeige gegen den damaligen SPD-Oppositionsführer Björn Engholm aus dem Jahre 1987 abgegeben zu haben.

Der Vorsitzende Richter der siebten Strafkammer, Helmut Schlimm, erklärte, daß sich für die Kammer schon vor Abschluß der Beweisaufnahme herausgestellt hatte, daß der Vorwurf gegen Ahrendsen nicht zu halten war, obwohl es auch Indizien für die Mittwisserschaft Ahrendsens gegeben habe.

Objektive Beweismittel wie Urkunden hätten nicht vorgelegen. Die Kammer sei auf den Zeugenbeweis angewiesen gewesen, und die Unzulänglichkeit des Zeugenbeweises sei in der Person Reiner Pfeiffers „beeindruckend unter Beweis gestellt“ worden, erklärte Schlimm. Das Gericht hatte die Vernehmung der Schlüsselfigur der Barschel-Affäre abgebrochen, da die Richter den Zeugen für unglaubwürdig hielten. Sehr viel spreche dafür, betonte Helmut Schlimm, daß einzelne Angaben Reiner Pfeiffers „schlichtweg falsch sind“.

Das gelte insbesondere für das erste Gespräch zwischen Pfeiffer und Barschel sowie für den „ominösen gelben Notizzettel“, auf dem Einkünfte des Ministerpräsidenten, der Minister und von Björn Engholm notiert waren.

Reiner Pfeiffer bezeichnete gegenüber der taz den Freispruch als „erbärmliches Ergebnis eines politischen Schauprozesses, dessen Ausgang von unabhängigen Beobachtern zwar befürchtet, aber in dieser platten Deutlichkeit doch wohl nicht erwartet worden ist“. Barschels Ex-Medienreferent und Hauptbelastungszeuge im Prozeß sagte, Oberstaatsanwalt Schwab und der Vorsitzende Richter Schlimm hätten sich als „willfährige Steigbügelhalter der CDU betätigt“.