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Gurke des Tages

Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Partnern sind nach Ansicht des Landgerichts in Frankfurt am Main unzulässig, da ein „Ehehindernis“ vorliegt. „Die Geschlechtsverschiedenheit der Parteien des Ehevertrages ist materielle Ehevoraussetzung“, heißt es im gestern veröffentlichten Urteil der Frankfurter 9. Zivilkammer (Akz: 2/9 T 18/93). In der Urteilsbegründung heißt es, die Ehe ist „in Europa und in verwandten Kulturen die auf Dauer angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau“; diese Grundvoraussetzung stehe „nicht zur Disposition der Rechtsprechung“. Auch das Bundesverfassungsgericht definiere die Ehe als eine „Vereinigung eines Mannes und einer Frau“.

Vorsicht: Pommes

Frankfurt (AP) – Das Lieblingsessen vieler Kinder, Pommes frites, hat nach Erkenntnissen der Zeitschrift Öko-Test kaum noch Vitamine und Mineralstoffe; wesentlich mehr Nährstoffe enthielten gekochte Kartoffeln. Weitere Nachteile der Pommes seien der hohe Kaloriengehalt und das zum Vorbacken verwendete, schwerverdauliche ungehärtete Fett.

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